Linara Unternehmensgruppe - Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
(sog. 24 Std. Betreuung)
Linara ambulanter Pflegedienst
+++ landesrechtlich anerkannt nach §45a SGB XI, d.h. als Anbieter von alltagsunterstützenden Dienstleistungen +++
Kostenerstattung durch Pflegekassen möglich
Home-Care-Services ist selbstständige Regionalvertretung der Linara GmbH und schwerpunktmäßig zuständig für den Bereich Franken / Oberpfalz (Bayern).
Wir sind IQH - zertifiziert für eine kompetente Beratung rund um die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.
In Zusammenarbeit mit Linara können wir Ihnen nach aktuellen Richtlinien verschiedene rechtssichere Betreuungsmodelle anbieten:
1. EU - A1 Arbeitnehmerentsendemodell
2. Vermittlung von selbständigen Betreuern
3. Angestellten-Modell
Nachfolgend sind die Grundlagen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft aufgeführt.
Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Unterstützung im Alltag
Das Linara-Versorgungskonzept ermöglicht deutschlandweit die häusliche Altenpflege im eigenen Zuhause und nimmt den Angehörigen die Aufgaben ab, welche deren Kräfte übersteigen.
Wir vermitteln Betreuungspersonen für die Betreuung, sogenannte 24 Stunden Betreuung, die während ihres Einsatzes in häuslicher Gemeinschaft mit der hilfsbedürftigen Person leben (BihG). So bleibt Ihnen mehr gemeinsame Zeit mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen für die Dinge, die wirklich Freude bereiten.
Aufgabenfeld der Betreuungspersonen
die hauswirtschaftliche Versorgung
pflegerische Alltagshilfen (Grundpflege, zum Beispiel Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
aktivierende und soziale Betreuung (zum Beispiel Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Biografiearbeit)
Vereinbarung von und Begleitung zu Arzt- und anderen Terminen
Demenzbetreuung
Zwei Drittel aller Demenzkranken werden aktuell in ihrem eigenen Zuhause versorgt und etwa die Hälfte unserer Kunden zählt zu den Betroffenen. Wir möchten Sie optimal beraten und Ihre Situation verstehen. Wir sprechen ausführlich über die Details Ihrer Betreuungssituation und suchen für Sie nach einer passenden Betreuungsperson, die bereits erfahren im Umgang mit Demenzkranken ist.
In Zusammenarbeit mit unseren Partnerunternehmen engagieren wir uns in der Weiterbildung der Betreuungspersonen zum Thema Demenz. Unsere Kunden erhalten zusätzlich ein umfangreiches Informationspaket mit Empfehlungen für den Umgang mit Demenzkranken. Darüber hinaus erhalten Betreuerinnen und Betreuer, die Demenz-Patienten versorgen, von uns erstelltes Informationsmaterial in ihrer Muttersprache mit praktischen Hinweisen für den Betreuungsalltag.
in 3 Schritten zur passenden Betreuungsperson
Unser bewährter Vermittlungsprozess beinhaltet eine detaillierte Bedarfsanalyse und ermöglicht uns dadurch die passgenaue Auswahl einer Betreuungsperson für Ihre individuelle Betreuungssituation. Unsere zertifizierten Fachberaterinnen für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft unterstützen Sie während des gesamten Auswahlprozesses und der anschließenden Betreuung Ihres Angehörigen. Sie beantworten alle Ihre Fragen rund um die sogenannte 24-Stunden-Betreuung telefonisch oder per E-Mail.
1. Persönliche Beratung und Ermittlung des Pflegebedarfs auch Vorort.
2. Vorstellung Ihrer Betreuungsperson
3. Anreise und Beginn der Betreuungszeit
4. Weiterführende regionale Betreuung der Patienten, Angehörigen und Betreuungspersonen
Wir haben langjährige Erfahrung und pflegen einen regen Austausch mit verschiedenen Personengruppen und Institutionen, die älteren Menschen oder deren Angehörigen beratend zur Seite stehen:
Sozialdienste, Pflegeüberleitungen und Entlassungsmanagement
Pflegestützpunkte und andere Pflegeberatungsstellen
Ambulante Pflegedienste
Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen
Senioren- und Sozialberatungsstellen
Gesetzliche Betreuung und Vorsorgeanwälte
Angehörigenvereine und Selbsthilfegruppen
Linara ist Gründungsmitglied vom Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.
Linara - Betreuung zu Haus
Rückblick und Ausblick in der häuslichen Betreuung
Linara ist seit April 2022 nach §45a SGB XI bundesweit anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Damit ist Linara eines der wenigen Unternehmen in dieser Branche,mit dem Sie von zusätzlicher finanzieller Unterstützung durch die Pflegekassen profitieren können.
Im Einzelnen bedeutet das, dass sie mit unseren Dienstleistungen
ab Pflegegrad 1 - den Entlastungsbeitrag in Höhe von 125,00 € und
ab Pflegegrad 2 - bis zu 40 % der Pflegesachleistungen nutzen können.
Die Vorgehensweise war bei den Pflegekassen teilweise noch etwas ungewohnt. Bei Problemen konnten wir die Familien bei den Pflegekassen in Franken und der Oberpfalz fachkundig unterstützen und für alle Patienten eine funktionierende Lösung finden.
NEU - Als weitere Leistung werden von Pflegekassen auch die einmaligen Vorbereitungs.- und Vermittlungsleistungen von den Pflegekassen anerkannt. Alle Patienten mit ab einem Pflegegrad 1 können diese Kosten ab sofort auch über den Entlastungsbeitrag erstattet bekommen
In Zeiten in der die Kostensteigerungen auch in der häuslichen Betreuung nicht vorbeigehen, können wir die Patienten jetzt in einem weiteren Schritt unterstützen.
Tipp --> Tagespflege - Als Überbrückung für Betreuungslücken nutzen
Ab Pflegegrad 2 wird die Tagespflege von der Pflegekasse übernommen, ohne das Leistungen wie die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld gekürzt werden.Die Tagespflege eignet sich um kurzfristige Betreuungslücken zu überbrücken,um mögliche Krankheitszeiten in der häuslichen Betreuung oder auch Freizeitregelungen für Betreuer zu auszugleichen.
Entwicklung/Erhöhung der Energie und Mineralölkosten im Rahmen der Ukraine-Krise.
Die Ukraine-Krise geht leider auch nicht an der Pflegebranche spurlos vorbei. Aufgrund der stark steigenden Kraftstoffpreise kommt es derzeit auch bei der An- und Ab der Betreuungskräfte zu steigenden Reisekosten. Wir hoffen das die Erhöhung nur temporär sein wird. Die erhöhten Kosten werden in den aktuellen Rechnungen ausgewiesen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Preisveränderungen 2022 - Mindestlohnerhöhung
ab dem 1.1.2022 wird der Mindestlohn in Deutschland und Polen erhöht. Da Sie mit uns und unserem Partnerunternehmen eine rechtssichere Dienstleistung erhalten, unterliegt unser Partnerunternehmen sowohl den deutschen als auch den polnischen Rechtsvorschriften und dadurch erhöht sich die gesetzliche Abgabenlast ab Januar 2022. Aufgrund dieser Maßnahme und zusätzlich gestiegener Kosten für die Dienstleistung sieht sich die Vermittlungsagenturen im europäischen Ausland veranlasst, ab Januar 2022 die Preise für die erbrachte Betreuungsdienstleistung moderat anzupassen.
Diese Erhöhung ist unserer Einschätzung nach angemessen und liegt deutlich unter den Preiserhöhungen, die wir bei Wettbewerben im Markt beobachten. Sollten Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir nach einer Lösung (ggfs. einen anderen Anbieter bzw. eine andere Betreuungsperson) suchen können.
Stand: 08.12.2021
Linara wird zum 1. Januar 2022 Pflegedienst
Als weitere Neuigkeit nimmt zum 1.1.2022 der Linara-Pflegedienst seinen Betrieb auf. In diesem Zusammenhang sind wir zuversichtlich, dass wir im Laufe der ersten Hälfte des Jahres 2022 Teile unserer Dienstleistung als von den Pflegekassen erstattungsfähig für Sie erbringen können. Wir gehen davon aus, durch die zu erwartenden Erstattungen der Pflegekassen im Jahr 2022 sogar eine effektive Senkung Ihrer finanziellen Belastung realisieren zu können. Hierzu werden Sie ab 15.1.2022 persönlich und individuell beraten, damit sichergestellt ist, dass Sie die optimalen Zuschüsse und Erstattungen erhalten.