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Wir helfen Ihnen zu Hause....

Alltagsunterstützung - landesrechtlich anerkannt nach §45a SGB XI

Kostenerstattungen durch Pflegekassen möglich

 

 

Was sind Alltagsunterstützungsangebote?

Alltagsunterstützungsangebote haben den Zweck, die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und soziale Teilhabe unterstützungsbedürftiger Menschen zu fördern. Unsere geschulten Helferinnen und Helfer ermöglichen es Ihnen, Ihren Gewohnheiten auch mit zunehmenden Alter nachgehen zu können. Dabei berücksichtigen sie Ihre Fähigkeiten und gleichen mögliche altersbedingte Einschränkungen aus.

Auch pflegende Angehörige können sich an uns wenden. Wir entwickeln gemeinsam Wege, mit der Betreuungsarbeit umzugehen. Bei Bedarf steht Ihnen pflegefachliches Ansprechpersonal zur Verfügung, auch im Umgang mit einer beginnenden Demenz können wir behilflich sein.

Unser Leistungsangebot

  • Besuchs- und Begleitdienste, z.B. Spaziergänge, Begleitung bei Arztbesuchen und kulturellen Veranstaltungen
  • Hilfe bei der Organisation des Alltags, z.B. Einkäufe, Terminvereinbarung oder hauswirtschaftlichen Hilfen..
  • Beschäftigung und Aktivierung, z.B. gemeinsames Backen und Kochen, Gesellschaftsspiel, Biographiearbeit wie Fotoalben anschauen oder Friedhofsbesuche, Gedächtnistraining, etc. 

Hinweis : Unser Fokus liegt auf der Betreuung und Aktivierung im Alltag, rein hauswirtschaftliche Unterstützung kann nicht übernommen werden.

Der Ablauf

Melden Sie sich mit Ihrem Unterstützungswunsch telefonisch oder per e-mail bei uns für eine erste Beratung. Anschließend vereinbaren wir einen Termin zum Kennenlernen. Dieser kann bei Ihnen daheim oder in unserem Büro stattfinden. Wir stimmen mit Ihnen den Umfang der Unterstützung ab, von einigen Stunden wöchentlich bis zur täglichen Unterstützung.

Worauf wir Wert legen

  • Individuelle Abstimmung mit Ihnen und Ihren Angehörigen.
  • Alltagshilfe ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Unterstützung durch Pflegekassen

Die entstehenden Kosten können teilweise von Ihrer Pflegekasse von Ihrer Pflegekasse als Entlastungsangebot nach §45a SGB XI (sog. 125 € Entlastungsbeitrag) oder als stundenweise Verhinderungspflege nach §39 SGB XI übernommen werden.


Es besteht auch eine Möglichkeit mit Hilfe der Kombinationsdienstleistung,  durch eine anteilige Umwidmung als Entlastungsbeitrag, auf die Pflegesachleistungen zurückzugreifen.

 


Ihr direkter Weg zur Beratung 

www.linara.de/hartmut-stoy 

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